08.02.2012

Grund- und Ersatzversorgung / Wechsel des Netzbetreibers

Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung, Wechsel des Netzbetreibers (§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG, lfd. Nr. 6; § 25 Abs. 2 Satz 2 NAV, lfd. Nr. 42)

Jeder Betreiber von Stromverteilnetzen hatte bis zum 1. Juli 2006 festzustellen, welcher Energielieferant in seinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden belieferte (gemäß § 36 Abs. 2 EnWG). Das sind alle Verbraucher, die elektrische Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt benötigen. Dazu zählen auch Kunden, deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 kWh nicht übersteigt (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Die meisten Haushaltskunden belieferte an jenem Stichtag die
PFALZERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kurfürstenstraße 29, 67071 Ludwigshafen.

Diese Tatsache verpflichtet die Pfalzwerke zur Grund- und Ersatzversorgung (gemäß §§ 36, 38 EnWG ) im Netzgebiet der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH bis zum 30. September 2009.

Die Netzgebietskarte der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH mit der entsprechenden Aufteilung zum 1. Juli 2006 steht für Sie in der rechten Spalte zum Herunterladen bereit.

Feststellung des Grundversorgers in den Zweibrücker Stadtteilen Hengstbach, Mittelbach, Mörsbach, Rimschweiler und Wattweiler ab 01.01.2009

Die Ortsnetze in den o. g. Zweibrücker Stadtteilen gehen zum Jahresende auf die Stadtwerke Zweibrücken über. Sie werden künftig von den Stadtwerken gemeinsam mit ihrem übrigen Netz betrieben. In diesem Netz versorgen die Stadtwerke die meisten Haushaltskunden.

Dementsprechend sind die Stadtwerke Zweibrücken GmbH, Gasstraße 1, 66482 Zweibrücken, ab dem 01.01.2009 in den o. g. Ortsnetzen der Grundversorger (§ 36 Abs. 2 EnWG).

Die bis 31.12.2008 begründeten Versorgungsverhältnisse mit dem derzeitigen Grundversorger, der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, bleiben davon unberührt. Die entsprechenden Energielieferverträge mit den Pfalzwerken laufen unverändert fort (§ 36 Abs. 3 EnWG).

Das neue Netzgebiet der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH ab 01.01.09 ist aus der nebenstehenden Karte (download) ersichtlich. Hier ist auch nach dem 01.01.2009 weiterhin die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen der Grundversorger.

Einwände gegen diese Feststellungen sind bis 31.12.2008 bei der Energieaufsichtsbehörde, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz einzulegen.


Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Pfalzwerke Netzgesellschaft zum 01.07.2009

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG hat die Pfalzwerke Netzgesellschaft zum 1. Juli 2009 den Grundversorger in ihrem Netzgebiet neu festzustellen. Zu diesem Stichtag wurden die meisten Haushaltskunden in diesem Gebiet (siehe Download in der rechten Spalte „Netzgebiet zur Grundversorgung gültig ab 01.01.2009“) von der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen beliefert.

Einwände gegen diese Feststellung sind bis zum 31. Oktober 2009 bei der Energieaufsichtsbehörde, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz einzulegen.


 

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